1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und Claus Gronemeier – GRM Consulting. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung [i.d.R. schriftlich bestätigtes Angebot] durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB's ist nur dann gültig, wenn sie durch GRM Consulting schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Datensicherheit und Inhalt der Daten
Der Auftraggeber stellt GRM Consulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei. Es besteht seitens GRM Consulting keine Überprüfungspflicht. Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt GRM Consulting keinerlei Haftung. Für einen eventuellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/ Auftraggeber aus dem Internet oder sonstigen Datenträgern wird keinerlei Haftung übernommen. Entsteht GRM Consulting durch Datenträger vom Kunden/ Auftraggeber ein Schaden (Viren etc.) behält sich GRM Consulting das Recht vor, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. GRM Consulting lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben. GRM Consulting lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.
3. Zahlungsbedingungen
Durch GRM Consulting erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum für GRM Consulting bindend. Eine Vergütung der durch GRM Consulting erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen Eigentum von GRM Consulting. GRM Consulting behält sich das Recht vor, auch ohne Nachfristsetzung den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Zahlungsverzug sind alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen bzw. Vereinbarungen hinfällig. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch durch GRM Consulting ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen zulässig. GRM Consulting behält sich das Recht vor, Anzahlungen in Höhe von 25% (brutto) der vereinbarten Vertragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung zu erheben. Verträge mit einem Auftragswert von unter 400,00 EUR werden nur in Form von Vorkasse abgeschlossen. Bei vereinbarter monatlicher Ratenzahlung wird der aktuelle Zinsleitsatz erhoben. GRM Consulting ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte abzutreten - ein besonderes Einverständnis des Auftraggebers ist dafür nicht erforderlich.

4. Aufträge, Verträge und Kündigungsfristen
Die Auftragserteilung gegenüber GRM Consulting erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Der Vertrag tritt mit der Auftragserteilung [schriftlich] in Kraft. Verträge über Lieferungen und Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wartungsverträge haben eine Mindestvetragslaufzeit von drei Jahren. Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei GRM Consulting vorliegen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Vermittlung eines Domainnamen ist ausgeschlossen. Für den Umfang der von GRM Consulting zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der Leistung schriftlich erteilte Auftrag [i.d.R. bestätigtes Angebot] maßgebend. GRM Consulting ist berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte- und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.

5. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält GRM Consulting von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei. Bei eventuellen Mängeln an den von GRM Consulting erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht seitens des Auftraggebers das Recht auf Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist. Ein Abzug in Geld von der vereinbarten Vergütung besteht nicht. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt GRM Consulting keine Haftung. GRM Consulting haftet nur für eigenes Verschulden. GRM Consulting haftet für Schadenersatzansprüche [soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen] außer bei grober Fahrlässigkeit durch GRM Consulting bzw. seiner Mitarbeiter, einvernehmlich mit dem Auftragswert [lt. Angebot] für den einzelnen Schadensfall - unter einzelnen Schadensfall ist die Summe aller Schadenersatzansprüche des Auftraggebers zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte von GRM Consulting bzw. seiner Mitarbeiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungen zu ausländischem Recht werden gesondert geregelt.

6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat GRM Consulting unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass GRM Consulting eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von GRM Consulting und seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der von GRM Consulting angebotenen Leistung in Verzug, so ist GRM Consulting berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist GRM Consulting berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen - mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.

7. Sonstige Bestimmungen
Gemäß Datenschutzgesetz verpflichtet sich GRM Consulting zur Geheimhaltung sämtlicher übergebener Kundendaten. GRM Consulting hat das Recht, auf erstellte Internetseiten einen Link auf das Angebot von GRM Consulting anzubringen und den Kunden in die Referenzliste von GRM Consulting aufzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon unberührt. Als Gerichtsstand gilt der Sitz von GRM Consulting. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Stand: 01.02.2005